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AGB Ostseehüpfer
- Der Einsatzort und Einsatzdauer des Mietobjekts wird vom Vertragspartner (nachfolgend ,,Mieter“) im Vertrag angegeben. Der Mieter verpflichtet sich, diese Termine einzuhalten.
- Benutzung und Haftung
Die Nutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Der Vermieter nimmt hierbei keinerlei Haftung für Sach- und Personenschäden. Der Mieter übernimmt die volle Haftung während der Mietzeit für die Benutzung des Verleihobjekt. Der Mieter haftet auch für Schäden ohne eigenes Verschulden, die z.B. durch Familienangehörige, Freunde, Helfer oder sonstige Dritte verursacht wurden. Wird ein Verleihobjekt während der Mietzeit beschädigt oder verschmutzt, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Der Mieter haftet auch für alle Folgeschäden, Mietausfall, wenn z.B. das Mietobjekt durch Beschädigung, Diebstahl, verspätete Rückgabe usw. nicht weitervermietet werden kann. Der Mieter verpflichtet sich, das Verleihobjekt samt Bestückung pfleglich zu behandeln und in einem einwandfreien Zustand, ordnungsgemäß (trocken) und verpackt, zurückzugeben.
- Bei Verschmutzung oder nasser Rückgabe hat der Mieter dem Vermieter eine Reinigungsgebühr von EUR 30,- zu zahlen. Diese wird bei der Rückgabe ggf. von der Kaution abgezogen.
- Speziell zur Hüpfburg:
Während des Betriebes darf die Hüpfburg nur unter Aufsicht einer volljährigen Person betrieben und genutzt werden. Diese darf nur ohne Schuhe, Getränke oder Speisen , sowie andere Gegenstände betreten werden und ist nur für Kinder zwischen 3 bis 12 Jahren geeignet. Für den Betrieb der Hüpfburg wird ein haushaltsüblicher Stromanschluss (220 Volt) benötigt. Die Höchstanzahl der Kinder auf der Hüpfburg steht an der Seite der Hüpfburg dran oder wird mündlich mitgeteilt. Es dürfen durch die Punktbelastung keine Personen die Hüpfburg betreten, die älter als 12 Jahre alt sind.
- Schlecht-Wetter-Garantie:
Bis zum Vortag 12 Uhr vor vereinbarter Lieferung/Abholung kann das Verleihobjekt kostenlos storniert werden. Ansonsten wird die abgemachte Tagesmiete fällig.
- Bilder/Video
Durch den unterschriebenen Mietvertrag stimmt der Mieter zu, dass das fertigaufgebaute Verleihobjekt fotografiert/per Video aufgenommen werden und für Werbezwecke durch den Vermieter genutzt werden darf.
- Mit dem unterschriebenen Mietvertrag stimmen Mieter und Vermieter allen allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.
- Die gemieteten Gegenstände bleiben unveräußerliches Eigentum des Vermieters.